Annahmebestimmungen

Angenommen werden Baustoffe die hauptsächlich aus natürlichen Gesteinen und Mineralien bestehen.

Hierzu zählen:

  • Granit
  • Mauerwerk
    (aus Kalksandstein, Gasbeton, etc.)
  • Ziegel
  • Dachplatten
  • Verbundsteine
  • Beton
    (auch Stahlbeton mit und ohne Armierung)
  • Porzellan


Nicht angenommen wird Bauschutt mit einem zu hohen Fremdstoffanteil (über 20 %),
sowie Bauschutt mit gewässerschädigenden oder chemischen Verunreinigungen.

Hierzu zählen:

  • Hölzer
  • Farbreste, Lacke und Anstriche
  • Tapeten
  • Bau-Chemikalien
  • Kleber- und Teppichreste
  • Dichtmittel
  • Verpackungsmaterialien (aus Papier und Kunststoff)


Siehe auch Liste Baustoffannahme