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Annahmebestimmungen
Angenommen werden Baustoffe die hauptsächlich aus natürlichen Gesteinen und Mineralien bestehen.
Hierzu zählen:
- Granit
- Mauerwerk
(aus Kalksandstein, Gasbeton, etc.)
- Ziegel
- Dachplatten
- Verbundsteine
- Beton
(auch Stahlbeton mit und ohne Armierung) - Porzellan
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Nicht angenommen wird Bauschutt mit einem zu hohen Fremdstoffanteil (über 20 %),
sowie Bauschutt mit gewässerschädigenden oder chemischen Verunreinigungen.
Hierzu zählen:
- Hölzer
- Farbreste, Lacke und Anstriche
- Tapeten
- Bau-Chemikalien
- Kleber- und Teppichreste
- Dichtmittel
- Verpackungsmaterialien (aus Papier und Kunststoff)
Siehe auch Liste Baustoffannahme
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